Welche Steuern fallen beim Hausverkauf in Leverkusen an?

Beim Hausverkauf in Leverkusen fallen verschiedene Steuern an, wobei die Spekulationssteuer und die Grunderwerbsteuer die wichtigsten sind. Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, während bei selbstgenutzten Immobilien Steuerbefreiungen möglich sind. Responsive2Go Maklerhomepage unterstützt Sie als lokaler Experte bei allen steuerrechtlichen Fragen rund um Ihren Immobilienverkauf.

Die Spekulationssteuer ist die bedeutendste Steuer beim Hausverkauf und wird auf den Gewinn aus dem Verkauf erhoben. Sie greift nur bei Immobilien, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft werden. Selbstgenutzte Immobilien sind von dieser Steuer befreit, wenn sie mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt wurden. Der Steuersatz entspricht dem persönlichen Einkommensteuersatz und kann daher erheblich variieren.

Wichtige Punkte für Leverkusen

  • Spekulationssteuer: Fällt nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen
  • Selbstnutzung: Steuerbefreiung bei mindestens 2 Jahren Eigennutzung vor Verkauf
  • Grunderwerbsteuer: Zahlt der Käufer, nicht der Verkäufer
  • Notar- und Grundbuchkosten: Werden üblicherweise vom Käufer getragen

Wichtig zu wissen ist, dass die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen bei 6,5 Prozent liegt und vom Käufer zu tragen ist. Als Verkäufer müssen Sie diese Steuer daher nicht berücksichtigen. Allerdings können Werbungskosten wie Maklergebühren, Renovierungskosten zur Wertsteigerung oder Gutachterkosten steuermindernd geltend gemacht werden.

Wir begleiten Sie kompetent und vertrauensvoll bei allen steuerrechtlichen Aspekten Ihres Hausverkaufs in Leverkusen. Unsere langjährige Erfahrung hilft Ihnen dabei, alle relevanten Steuervorschriften zu beachten und mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen.


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