Welche Steuern fallen beim Hausverkauf in Leichlingen an?
Beim Hausverkauf in Leichlingen fallen verschiedene Steuern an, wobei die Spekulationssteuer die wichtigste ist. Diese wird nur fällig, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird. Responsive2Go Maklerhomepage unterstützt Sie als lokale Experten bei allen steuerlichen Fragen rund um Ihren Immobilienverkauf.
Die Spekulationssteuer wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet und auf den Gewinn aus dem Verkauf angewendet. Zusätzlich können Grunderwerbsteuer für den Käufer und Notarkosten anfallen. In Nordrhein-Westfalen, wo Leichlingen liegt, beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent des Kaufpreises, die jedoch vom Käufer getragen wird.
Wichtige Punkte für Leichlingen
- Spekulationsfrist: 10 Jahre ab Kaufdatum – danach steuerfrei
- Eigennutzung: Keine Spekulationssteuer bei mindestens 3 Jahren Eigennutzung
- Grunderwerbsteuer: 6,5% in NRW – zahlt der Käufer
- Notarkosten: Circa 1-2% des Kaufpreises
Besonders in Leichlingen sollten Verkäufer prüfen, ob sie die Eigennutzungsregelung erfüllen. Wer seine Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt hat, bleibt von der Spekulationssteuer verschont. Auch Modernisierungskosten können steuermindernd geltend gemacht werden.
Wir begleiten Sie kompetent und vertrauensvoll bei allen Immobilienfragen und helfen Ihnen dabei, steuerliche Optimierungen beim Hausverkauf in Leichlingen zu nutzen. Unser erfahrenes Team kennt die lokalen Besonderheiten und unterstützt Sie bei der optimalen Vorbereitung Ihres Verkaufs.

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