Mietvertrag kündigen: Fristen und Formalitäten im Überblick

Die Kündigung eines Mietvertrags ist ein wichtiger Schritt, der sowohl für Mieter als auch Vermieter rechtliche Konsequenzen haben kann. Ob Sie als Mieter ausziehen möchten oder als Vermieter Ihren Mietvertrag beenden wollen – die Einhaltung der korrekten Fristen und Formalitäten ist entscheidend für einen rechtssicheren Ablauf. Viele Eigentümer stehen vor der Herausforderung, ihre Mietimmobilie später zu verkaufen und benötigen daher umfassende Kenntnisse über die Kündigungsmodalitäten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die verschiedenen Kündigungsarten, notwendige Fristen und formalen Anforderungen, damit Sie rechtliche Fallstricke vermeiden und Ihren Mietvertrag ordnungsgemäß beenden können.
Inhaltsübersicht
Grundlagen der Mietvertragskündigung
Bei der Kündigung eines Mietvertrags handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung, mit der das Mietverhältnis beendet wird. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, während die außerordentliche Kündigung nur bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich ist.
Mieter haben grundsätzlich das Recht, ihren Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Dieses Recht kann durch den Mietvertrag nicht eingeschränkt werden. Vermieter hingegen können nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, etwa bei Eigenbedarf, wirtschaftlicher Verwertung oder Vertragsverletzungen des Mieters.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 573 bis 574 BGB. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Mieter und stellen sicher, dass Kündigungen nur aus berechtigten Gründen erfolgen können.
Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter
Für Mieter gilt eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird. Geht die Kündigung beispielsweise am 3. Januar ein, endet das Mietverhältnis am 31. März.
Vermieter müssen gestaffelte Kündigungsfristen beachten, die sich nach der Wohndauer des Mieters richten:
- Bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren: 3 Monate Kündigungsfrist
- Bei einer Mietdauer von 5 bis 8 Jahren: 6 Monate Kündigungsfrist
- Bei einer Mietdauer über 8 Jahren: 9 Monate Kündigungsfrist
Diese verlängerten Fristen sollen langjährige Mieter vor kurzfristigen Kündigungen schützen und ihnen ausreichend Zeit für die Wohnungssuche geben. Bei möbliert vermieteten Räumen oder gewerblich genutzten Objekten können abweichende Regelungen gelten.
Besonderheiten bei befristeten Mietverträgen
Befristete Mietverträge enden grundsätzlich automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist normalerweise nicht möglich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kann auch ein befristeter Mietvertrag außerordentlich gekündigt werden.
Formale Anforderungen und Schriftform
Jede Kündigung eines Mietvertrags muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist rechtlich unwirksam. Bei mehreren Mietern oder Vermietern müssen alle Beteiligten die Kündigung unterschreiben, oder es muss eine entsprechende Vollmacht vorliegen.
Die Kündigung sollte folgende wesentliche Bestandteile enthalten:
- Vollständige Anschriften aller Vertragsparteien
- Genaue Bezeichnung der vermieteten Räume
- Eindeutige Kündigungserklärung
- Kündigungstermin
- Bei Vermieterkündigungen: Kündigungsgrund
- Datum und eigenhändige Unterschrift
Der Zugang der Kündigung ist entscheidend für die Fristberechnung. Es empfiehlt sich daher, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder persönlich gegen Empfangsbestätigung zu übergeben. Eine Zustellung über einen Gerichtsvollzieher ist ebenfalls möglich und bietet höchste Rechtssicherheit.
Kündigungsschutz und Widerspruchsrecht
Mieter können unter bestimmten Umständen Widerspruch gegen eine Kündigung einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für sie eine besondere Härte bedeuten würde. Der Widerspruch muss bis zum Ablauf des Monats eingelegt werden, in dem das Mietverhältnis enden soll. Gründe können hohes Alter, Krankheit oder schwierige Wohnungsmarktsituation sein.
Sonderkündigungsrechte und außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es verschiedene Sonderkündigungsrechte, die eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ermöglichen. Diese Rechte gelten sowohl für Mieter als auch für Vermieter, allerdings unter unterschiedlichen Voraussetzungen.
Mieter können außerordentlich kündigen bei erheblichen Mängeln der Mietsache, die das Wohnen erheblich beeinträchtigen, bei Gesundheitsgefährdung oder wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt. Auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten.
Vermieter haben das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei erheblichen Pflichtverletzungen des Mieters, insbesondere bei:
- Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten
- Vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache
- Störung des Hausfriedens
- Unerlaubter Untervermietung
Bei geringfügigeren Verstößen muss meist zunächst eine Abmahnung erfolgen, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
Kündigung bei geplantem Immobilienverkauf
Eigentümer, die ihre vermietete Immobilie verkaufen möchten, stehen oft vor der Frage, ob und wie sie bestehende Mietverhältnisse kündigen können. Grundsätzlich gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ – ein neuer Eigentümer tritt automatisch in die bestehenden Mietverträge ein.
Eine Kündigung wegen Veräußerung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Käufer die Räume für sich selbst oder seine Familienangehörigen benötigt (Eigenbedarf) oder wenn eine wirtschaftliche Verwertung geplant ist. In diesen Fällen muss der Kündigungsgrund bereits vor dem Verkauf feststehen und substantiiert dargelegt werden.
Viele Eigentümer entscheiden sich daher dafür, ihre Immobilie zunächst mit bestehenden Mietverhältnissen zu verkaufen. Als Immobilienmakler in Leverkusen begleiten wir Sie bei allen Aspekten rund um den Verkauf vermieteter Objekte und helfen dabei, eine marktgerechte Wertermittlung durchzuführen, die auch die Mieteinnahmen berücksichtigt.
Ein Makleralleinauftrag kann besonders bei vermieteten Immobilien von Vorteil sein, da die Vermarktung solcher Objekte spezielle Kenntnisse erfordert und eine koordinierte Herangehensweise notwendig ist.
Tipp für Vermieter
Wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen möchten, lassen Sie sich umfassend beraten. Die Mieteinnahmen können den Immobilienwert positiv beeinflussen, während leerstehende Objekte oft flexibler vermarktet werden können.
Eine professionelle Beratung hilft dabei, die individuell passende Strategie zu entwickeln.
Häufige Fragen zur Mietvertragskündigung
Kann ein Mietvertrag auch mündlich gekündigt werden?
Nein, die Kündigung eines Mietvertrags muss zwingend schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden. Eine mündliche Kündigung ist rechtlich unwirksam, auch wenn sie vom Vertragspartner akzeptiert wird.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Mietvertrag Kündigung durch den Mieter?
Mieter können ihren Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Diese Frist kann durch den Mietvertrag nicht verlängert werden. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen.
Wann darf ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Eine Eigenbedarfskündigung ist möglich, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Eigenbedarf muss berechtigt und nachvollziehbar sein und zum Zeitpunkt der Kündigung bereits feststehen.
Was passiert bei verspäteter Kündigung eines Mietvertrags?
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verschiebt sich das Ende des Mietverhältnisses entsprechend. Bei einer um wenige Tage verspäteten Kündigung verlängert sich die Mietzeit um einen kompletten Monat.
Können Mieter gegen eine Kündigung vorgehen?
Ja, Mieter können unter bestimmten Umständen Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Widerspruch muss bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem das Mietverhältnis enden soll.
Fazit
Die ordnungsgemäße Kündigung eines Mietvertrags erfordert die Beachtung verschiedener rechtlicher Aspekte und Fristen. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Besonders bei vermieteten Immobilien, die verkauft werden sollen, ist eine sorgfältige Planung erforderlich.
Die Einhaltung der Schriftform, der korrekten Fristen und der inhaltlichen Anforderungen ist essentiell für eine rechtswirksame Kündigung. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen oder sich von Fachexperten begleiten zu lassen. Eine durchdachte Herangehensweise schützt vor kostspieligen Fehlern und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Mietvertrag Kündigung.

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