Mieterhöhung rechtmäßig durchführen – Fristen und Grenzen 2024

Eine Mieterhöhung rechtmäßig durchführen erfordert die Beachtung verschiedener gesetzlicher Vorgaben und Fristen. Vermieter müssen sich dabei an konkrete Regeln halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die ordnungsgemäße Mieterhöhung ist ein wichtiger Baustein der Immobilienverwaltung und kann bei korrekter Durchführung zur angemessenen Rendite Ihrer Mietimmobilie beitragen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Fristen zu beachten sind und welche Grenzen das Mietrecht setzt. Mit dem richtigen Vorgehen können Sie als Vermieter Ihre Mieteinnahmen marktgerecht anpassen, ohne dabei gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Grundlagen der Mieterhöhung

Die rechtmäßige Mieterhöhung basiert auf den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und unterliegt strengen Vorschriften. Als Vermieter haben Sie grundsätzlich das Recht, die Miete zu erhöhen, müssen dabei jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen. Die häufigste Form ist die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB.

Für eine wirksame Mieterhöhung müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: Das Mietverhältnis muss bereits mindestens 15 Monate bestehen, und seit der letzten Mieterhöhung müssen ebenfalls mindestens 15 Monate vergangen sein. Diese Sperrfrist stellt sicher, dass Mieter nicht zu häufig mit Erhöhungen konfrontiert werden.

Die Begründung der Mieterhöhung muss nachvollziehbar und rechtlich korrekt erfolgen. Dabei können Sie sich auf einen qualifizierten Mietspiegel, ein Gutachten eines öffentlichen Sachverständigen oder vergleichbare Wohnungen berufen. Bei komplexeren Immobilienfragen kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Immobilienmakler Leverkusen hilfreich sein.

Fristen und Termine bei Mieterhöhungen

Die Einhaltung der Fristen ist bei einer Mieterhöhung von entscheidender Bedeutung. Das Mieterhöhungsverlangen muss dem Mieter spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, wenn die Erhöhung ab dem übernächsten Monat wirksam werden soll. Bei einem Zugang am 4. eines Monats würde die Erhöhung erst drei Monate später greifen.

Der Mieter hat nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens eine Überlegungsfrist von zwei Monaten bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang. Stimmt er nicht innerhalb dieser Frist zu, können Sie als Vermieter erst nach Ablauf der Frist gerichtlich auf Zustimmung klagen. Die neue Miete wird dann frühestens ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens fällig.

Bei der Berechnung der Fristen sind nur Werktage zu berücksichtigen. Fällt der dritte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Diese Regelung verhindert rechtliche Unsicherheiten und gibt beiden Parteien ausreichend Planungssicherheit.

Grenzen der Mieterhöhung

Das Mietrecht setzt der Mieterhöhung klare Grenzen. Die wichtigste Beschränkung ist die sogenannte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20 Prozent erhöht werden. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese Grenze auf 15 Prozent reduziert sein.

Die ortsübliche Vergleichsmiete bildet die absolute Obergrenze für Mieterhöhungen. Diese wird durch Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen ermittelt. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten, auch wenn die Kappungsgrenze dies rechnerisch zulassen würde.

In Gebieten mit Mietpreisbremse gelten zusätzliche Beschränkungen. Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung beeinflusst auch die Bewertung von Mietobjekten und deren Marktpositionierung. Eine professionelle Wertermittlung berücksichtigt solche regionalen Besonderheiten.

Voraussetzungen und Verfahren

Das ordnungsgemäße Verfahren einer Mieterhöhung beginnt mit der sorgfältigen Prüfung aller Voraussetzungen. Zunächst müssen Sie als Vermieter ermitteln, ob eine Erhöhung rechtlich möglich ist und in welcher Höhe. Die Bestandsmiete muss unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, damit eine Erhöhung gerechtfertigt ist.

Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen und bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören die genaue Bezeichnung des Mietobjekts, die bisherige und die neue Miete sowie eine nachvollziehbare Begründung mit Quellenangabe. Das Schreiben muss von allen Vermietern unterschrieben werden.

Die Zustellung des Mieterhöhungsverlangens sollte nachweisbar erfolgen, beispielsweise durch Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Ohne Nachweis des Zugangs können sich später Probleme bei der Durchsetzung ergeben. Bei größeren Immobilienportfolios empfiehlt sich die Unterstützung durch einen erfahrenen Makler, der auch bei einem Makleralleinauftrag alle Aspekte der Immobilienverwaltung koordiniert.

Häufige Fehler vermeiden

Einer der häufigsten Fehler bei Mieterhöhungen ist die unvollständige oder fehlerhafte Begründung. Das Mieterhöhungsverlangen muss die verwendeten Vergleichsmieten oder die Quelle der ortsüblichen Vergleichsmiete konkret benennen. Allgemeine Verweise auf „gestiegene Mieten“ oder „Marktentwicklung“ reichen nicht aus.

Viele Vermieter übersehen die Kappungsgrenze und fordern Erhöhungen, die zwar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, aber die zulässige Steigerungsrate von 20 Prozent in drei Jahren überschreiten. In solchen Fällen ist die Mieterhöhung nur bis zur Kappungsgrenze durchsetzbar.

Die fehlerhafte Berechnung von Fristen führt ebenfalls häufig zu Problemen. Besonders die Regel, dass das Mieterhöhungsverlangen bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen muss, wird oft missverstanden. Auch die 15-monatige Sperrfrist nach der letzten Erhöhung wird manchmal nicht korrekt berechnet.

Modernisierung und Mieterhöhung

Nach Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter die jährliche Miete um bis zu 8 Prozent der Modernisierungskosten erhöhen. Diese Form der Mieterhöhung unterliegt anderen Regeln als die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und kann auch innerhalb der 15-monatigen Sperrfrist erfolgen.

Die Modernisierungsmieterhöhung setzt voraus, dass die Maßnahmen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern oder zu Energieeinsparungen führen. Reine Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten berechtigen nicht zur Mieterhöhung.

Mieter müssen über geplante Modernisierungsmaßnahmen drei Monate im Voraus schriftlich informiert werden. Das Informationsschreiben muss Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten sowie die zu erwartende Mieterhöhung enthalten. Eine ordnungsgemäße Modernisierung kann den Wert einer Immobilie erheblich steigern und sollte bei Verkaufsüberlegungen berücksichtigt werden.

FAQ zur Mieterhöhung

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Eine Mieterhöhung ist frühestens 15 Monate nach Mietbeginn und dann wieder frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung möglich. Diese Sperrfrist gilt für Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Was passiert, wenn der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmt?

Stimmt der Mieter nicht innerhalb von zwei Monaten zu, können Sie als Vermieter auf Zustimmung klagen. Die Klage ist frühestens nach Ablauf der zweimonatigen Überlegungsfrist möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für eine rechtmäßige Mieterhöhung?

Sie benötigen eine nachvollziehbare Begründung durch Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder mindestens drei Vergleichswohnungen. Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen und alle Pflichtangaben enthalten.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierungen?

Nein, die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren gilt nur für Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Modernisierungsmieterhöhungen unterliegen anderen Regelungen und können zusätzlich erfolgen.

Was ist bei der Zustellung des Mieterhöhungsverlangens zu beachten?

Das Mieterhöhungsverlangen muss nachweisbar zugehen, am besten durch Einschreiben mit Rückschein. Es muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Mieter ankommen, wenn die Erhöhung ab dem übernächsten Monat gelten soll.

Unterstützung bei komplexen Immobilienfragen

Mieterhöhungen sind nur ein Baustein der erfolgreichen Immobilienverwaltung. Bei komplexeren Fragen zur Bewertung Ihrer Mietimmobilie oder bei Verkaufsüberlegungen kann die Beratung durch einen erfahrenen Immobilienexperten wertvoll sein.

Nutzen Sie die Expertise von Fachleuten, um das Potenzial Ihrer Immobilie optimal auszuschöpfen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Fazit

Eine rechtmäßige Mieterhöhung erfordert die sorgfältige Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben und Fristen. Die 15-monatige Sperrfrist, die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren und die ordnungsgemäße Begründung sind dabei die wichtigsten Eckpfeiler. Vermieter, die diese Regeln befolgen, können ihre Mieteinnahmen marktgerecht anpassen und langfristig stabile Erträge erzielen.

Die korrekte Durchführung einer Mieterhöhung schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen und trägt zu einem guten Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter bei. Bei Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten sollten Sie nicht zögern, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilieninvestition langfristig erfolgreich bleibt.


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