Modernisierung: Berücksichtigung von Mieterbelangen essenziell
Mieter sind nicht verpflichtet, ihre Wohnungen für Modernisierungsarbeiten zu räumen. Dies gilt besonders für sanierungsbedürftige Immobilien, in denen Modernisierungen geplant und durchführbar sind, ohne die Mieter vorübergehend zu verdrängen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Eine solche besteht etwa dann, wenn die Maßnahmen in einem baufälligen Haus nicht anders erledigt werden können. So entschied das Landgericht…